FÖRDERSCHULE EMOTIONALE & SOZIALE ENTWICKLUNG
Herman-Nohl-Schule

Unsere Regeln / Unsere Schulordnung

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Unsere Regeln

In der Herman-Nohl-Schule sollen sich alle wohlfühlen!

  • Ich übernehme Verantwortung für mein Lernen!
  • Ich verhalte mich gewaltlos gegenüber Personen und Sachen!
  • Ich arbeite und spreche an allen Lernorten ruhig!
  • Ich akzeptiere die Regel: Bei Stopp ist Schluss!
  • Ich verpflichte mich zur Wiedergutmachung!

Unsere Schulordnung

Wir alle gehören zur Herman-Nohl-Schule: die SchülerInnen, die LehrerInnen, die SozialpädagogInnen, die Sekretärin, der Hausmeister, die Eltern sowie die BetreuerInnen.

Wir wollen hilfsbereit, verständnisvoll und höflich miteinander umgehen.

Wir wollen unsere Schule und alles, was dazu gehört in Ordnung halten.

Wir wollen alle gemeinsam lernen, arbeiten und Spaß haben. Alle haben das gleiche Recht dazu ! Niemand darf andere daran hindern, dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Darum muss jeder auf die anderen Rücksicht nehmen. Keiner darf etwas tun, was andere stört oder sie in Gefahr bringt.

Jeder hat Verantwortung für das friedliche Miteinander.

Zur Lösung oder Verhinderung von Konflikten ist das klärende Gespräch der beste Weg.

Wir haben deshalb gemeinsam eine Reihe von Regeln aufgestellt, deren Befolgung wir von allen erwarten.

Vor und nach dem Unterricht gelten folgende Regeln
  • Gehe bzw. fahre direkt von zu Hause zur Schule und zurück. Umwege und Einkäufe sind nicht unfallversichert!

  • Belästige oder gefährde auf dem Schulweg niemanden, dies gilt insbesondere auch für die Transporte im Schulbus.

  • Wenn du mit dem Bulli in der Schule ankommst, hast du dich direkt zum Schulgelände zu begeben.

  • Vor dem Unterricht können die Schülerinnen und Schüler das Angebot der Frühbetreuungen ab 7.30 Uhr wahrnehmen, sich in der Pausenhalle oder auf dem vorderen Schulhof aufhalten.

  • Erst ab dem ersten Klingeln dürfen die Schülerinnen und Schüler sich vor den Klassenräumen aufhalten.

Für den Unterricht gelten folgende Regeln

Du erwartest von den Lehrkräften einen interessanten und lehrreichen Unterricht in entspannter und freundlicher Atmosphäre. Trage deinen Teil dazu bei!

  • Sei pünktlich – und erwarte Pünktlichkeit von anderen!
  • Fertige deine Aufgaben sorgfältig an!
  • Sei höflich zu deinen Klassenkameraden zur Lehrkraft und den SozialpädagogInnen!
  • Respektiere die Anweisungen der Lehrkraft und der SozialpädagogInnen!
  • Respektiere die Rechte anderer; jeder hat das Recht ohne Störung und in angstfreier Atmosphäre zu lernen!
  • Respektiere das Eigentum anderer!
  • Behandle Schulbücher und Mobiliar ordentlich; auch andere wollen damit noch umgehen!
  • Bringe alle benötigten Schulmaterialien für den Unterricht vollständig mit in die Schule!
  • Bringe kein Handy oder MP3-Player mit in den Unterricht oder gebe sie bei deiner Lehrkraft freiwillig ab. Die Benutzung solcher oder ähnlicher Geräte ist verboten!
Für die Pausen gelten folgende Regeln
  • Ansprechpartner sind die aufsichtsführenden LehrerInnen und SozialpädagogInnen – respektiere ihre Anweisungen!

  • Probleme, die mit MitschülerInnen auftreten, werden grundsätzlich durch Gespräche zwischen den betreffenden SchülerInnen oder unter Mithilfe von LehrerInnen oder SozialpädagogInnen gelöst. Es ist untersagt Gewalt anzuwenden!

  • Verlasse das Schulgelände niemals ohne Erlaubnis von LehrerInnen oder SozialpädagogInnen.

  • In den Pausen verlässt du die Klassen und Flure und hältst dich auf den Schulhöfen, in den Pausenbetreuungen oder der Pausenhalle auf.

  • Auf dem Schulhof darfst du rennen und Ball spielen, wegen der Unfallgefahr jedoch nicht in den Gebäuden. Raufereien und Kämpfe – auch sog. Spaßkämpfe – führen immer wieder zu Konflikten und sind deshalb verboten.

  • Das Werfen mit Steinen, Sand, Schneebällen oder anderen Gegenständen kann wegen der großen Verletzungsgefahr – insbesondere der Augen – nicht gestattet werden.

  • Während der Schulzeit ist das Tauschen, Kaufen und Verkaufen von Dingen grundsätzlich verboten. Respektiere das Eigentum anderer!

  • Das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol oder sonstigen Drogen in der Schule bzw. auf dem Schulgelände sind verboten.

  • Halte das Schulgebäude und das Außengelände sauber. Es gibt genügend Papierkörbe. Niemand fühlt sich in einer schmutzigen Umgebung wohl, dazu kann auch gehören, dass du Sachen aufräumst, die du nicht benutzt hast.

  • Das Spucken im Schulgebäude und auf dem Außengelände ist sehr unhygienisch und eklig und ist deshalb zu unterlassen.

  • Die Wände der Schulen sind keine Malflächen. Das Säubern der Wände ist mühsam und kann für dich bzw. deine Eltern sehr teuer werden.

  • Die Toiletten sind keine Aufenthalts – und Raucherzimmer. Bitte verlasse die Toiletten sauber und ordentlich.

  • Lehrerzimmer sind Arbeits- und Pausenräume der Lehrkräfte und SozialpädagogInnen und dürfen von SchülerInnen nicht betreten werden.

  • Vor dem Unterricht und in der ersten großen Pause ist der Schulkiosk geöffnet.

  • Die Schülerbücherei ist Montags, Mittwochs und Freitags in der ersten großen Pause geöffnet.

Zur Sicherheit aller ist es untersagt, die nachfolgenden Gegenstände in die Schule mitzubringen:
  • Waffen – dazu gehören: Messer, Pistolen, Gas-Sprühdosen etc.

  • Streichhölzer und Feuerzeuge

  • Feuerwerkskörper

  • Zigaretten

  • Alkohol

  • Drogen

  • Permanent-Filzstifte („Edding“)

  • Sprühdosen

  • Laserpointer

  • Gegenstände, die von Fall zu Fall von der Schulleitung in diese Liste aufgenommen werden und über die KlassenlehrerInnen bekannt gemacht werden.

Wird ein in dieser Liste genannter Gegenstand bei SchülerInnen gefunden, so sind die Lehrkräfte und SozialpädagogInnen berechtigt ihn einzuziehen. Er wird nur den Eltern auf Wunsch zurückgegeben. Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.

SchülerInnen, die sich an diese Regeln nicht halten, müssen – je nach Schwere und Häufigkeit des Verstoßes – mit folgenden Sanktionen rechnen
  • Ermahnung

  • Ermahnung mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Schülerakte)

  • Zusätzliche Aufgaben, die zum Nachholen des ggf. versäumten Unterrichtsstoffes oder zum Nachdenken über den Regelverstoß dienen

  • Nachholen der versäumten Unterrichtszeit

  • Maßnahmen zur Wiedergutmachung z.B. Reinigungsarbeiten bei Verschmutzung oder Bezahlung für den eingetretenen Schaden

  • Ausschluss von Sonderveranstaltungen (z.B. Eislaufen, Klassenfahrten)

  • Ausschluss vom Unterricht für einen Teil der Unterrichtsstunde (mit Benachrichtigung der Eltern)

  • Ausschluss des Unterrichtes für den Rest des Tages mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Schülerakte)

  • Ausschluss vom Unterricht für mehrere Tage auf Beschluss der Klassenkonferenz

  • Weitere Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Verweis von der Schule

Bei Vorfällen, die einen Straftatbestand erfüllen (Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Drogenmissbrauch etc.) wird die Polizei eingeschaltet.

Alle haben Verantwortung für das friedliche Miteinander,

indem sie sich an unsere Regeln halten. Jeder kann sich jedem gegenüber auf diese Regeln berufen, damit sie beachtet werden. Alle helfen einander, diese Regeln einzuhalten.

Die Lehrkräfte und SozialpädagogInnen haben während der Unterrichtszeit die Verantwortung für den Unterricht und die Kinder. Darum haben sie das Recht zu bestimmen, was zu tun ist, wenn jemand die Regeln nicht einhält.

Die Eltern / Erziehungsberechtigten verpflichten sich im Interesse ihrer Kinder zur unterstützenden Zusammenarbeit mit der Schule und bestätigen dies mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldebogen.

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